Neue Regelung: Ab 01.01.24 benötigen Kinder außerhalb der EU einen Reisepass mit Chip

Ab dem 01.01.24 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt. Das hat der Bundestag am Vormittag beschlossen.

Der elektronische Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden. 

Er kann schon jetzt beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.

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