Ab heute geänderte Testregelungen

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Verordnung zu den Corona-Schnelltests erlassen.

Dies kann unter Umständen auch Kreuzfahrer betreffen.

Weiter Gratis-Tests: Kostenlos bleiben Bürgertests auch ohne Symptome noch für vier Gruppen. Darunter sind Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen sowie Besucher in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Einen Anspruch auf Gratis-Tests haben auch Menschen, die Pflegebedürftige versorgen. Kostenlos bleiben außerdem Schnelltests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit einer Bescheinigung „freitesten“ kann.

Weniger Gratis-Tests: Aus dem Katalog gestrichen wurden Tests aus mehreren weiteren Anlässen, die seit dem Sommer mit drei Euro aus eigener Tasche möglich waren – etwa vor Konzertbesuchen, größeren Familienfesten und Besuchen bei Menschen ab 60 Jahre.

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