Bundessozialgericht erleichtert Urlaubsreisen für Rollstuhlfahrer

Auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen können sich auch auf einer Kreuzfahrtreise eine Assistenz finanzieren lassen.

Um am sozialen Leben teilzuhaben, ist es ihnen möglich, bei einer Kreuzfahrt die Mehrkosten für die Begleitung einer notwendigen Assistenzkraft erstatten zu lassen, urteilte das Bundessozialgericht. Die eigenen Kosten des Urlaubs müssen sie aber selbst finanzieren. (AZ: B 8 SO 13/20 R)

Im konkreten Fall erhielt der klagende Rollstuhlfahrer Eingliederungshilfeleistungen. So verfügte er über drei Assistenzkräfte, die ihn rund um die Uhr betreuten. Im Juli 2016 unternahm er eine einwöchige Nordseereise mit einem Kreuzfahrtschiff. In dieser Zeit war er aber auch auf eine Assistenzkraft als Begleitperson angewiesen.

Hierfür fielen zusätzliche Reisekosten in Höhe von 2.015 Euro an. Diese machte er bei den Behörden geltend – allerdings erfolglos. Daraufhin klagte der Mann und bekam jetzt Recht.

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