Kategorien: AIDA Familienkreuzfahrt, Familienkreuzfahrt

Minderjährige benötigen bei AIDA eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn sie an den Kinder- und Jugendprogrammen teilnehmen oder eine Betreuung im Kids Club in Anspruch nehmen möchten. Diese Einverständniserklärung wird benötigt, um sicherzustellen, dass die Eltern oder Sorgeberechtigten über die Aktivitäten ihres Kindes an Bord informiert sind und der Betreuung zustimmen. Außerdem müssen Minderjährige, die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung vorlegen, die ihre Reise und ihre Aufenthaltsbedingungen genehmigt:

  • … wenn ein Minderjähriger nur mit einem Elternteil reist (sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht), dann muss der zu Hause bleibende Elternteil die Einverständniserklärung ausfüllen.
  • … wenn ein Minderjähriger mit einem volljährigen Verwandten/Bekannten reist.
  • Das Reisen von Minderjährigen ohne Eltern oder gesetzlichen Vertreter ist nicht gestattet.

Folgende Dokumente sind während der gesamten Reise mitzuführen und bei Aufforderung durch das Bordpersonal oder die örtlichen Behörden vorzuzeigen:

  • Passdokumente + etwaige Visa und/oder Aufenthaltstitel
  • eine komplett ausgefüllte Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten in englisch (auf deutsch nicht zwingend erforderlich)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses von beiden Personensorgeberechtigten (Eltern)
  • … wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, muss die Einverständniserklärung von diesem unterschrieben werden und es muss ein Nachweis in Kopie mitgeführt werden, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht (in der Regel ein richterlicher Beschluss)
  • zusätzliche Einverständniserklärungen sind an Bord auszufüllen, falls gewünscht
    Teilnahme am Kids- und Teens Programm (Betreuung)
    Teilnahme an Ausflügen (nur Teens)
    Teilnahme an kostenpflichtigen Kids & Teens Workshops
    Diskobesuch in Begleitung von Erwachsenen, die nicht die Personensorgeberechtigte sind
    Haftungsfreistellungserklärung zur Betreuung für Kids & Teens mit individuellen Beeinträchtigungen


Muss die Einverständniserklärung beglaubigt werden?
Die meisten Länder empfehlen zumindest eine notarielle Beglaubigung. Was genau verlangt wird, erfahren Sie entweder beim Auswärtigen Amt oder beim jeweiligen Konsulat des Landes, das angelaufen wird. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer eine konsultarische Beglaubigung – Kontaktdaten von den Konsulaten sind über Google oder über das Auswärtige Amt in Erfahrung zu bringen.