Kategorien: AIDA Familienkreuzfahrt, Familienkreuzfahrt

an Bord von AIDA gilt das Deutsche Jugendschutzgesetz und die Einhaltung der Bestimmungen wird streng überwacht, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und sicherstellen, dass ihre Kinder sich an die Regeln halten.                                       

Die Bars zählen laut Jugendschutzgesetz zu den Gaststätten. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen sich ohne Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten zwischen 23:00 und 05:00 Uhr nicht an der Bar aufhalten. Für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gilt dies zwischen 24:00 und 05:00 Uhr.                                                                                                                              

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf der Zutritt zur Discothek nur dann gestattet werden, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragen Person sind. Eine zeitliche Begrenzung für ihren Aufenthalt gibt es in diesem Fall nicht.

Alkoholische Getränke
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine alkoholhaltigen Getränke erhalten oder zu sich nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Zweifel zum Altersnachweis nach der Bordkarte gefragt wird.