In Deutschland weiterhin Maskenpflicht in Flugzeugen

In der Bundesrepublik muss auf Flügen trotz einer anderslautenden Empfehlung der EU weiterhin eine Maske zum Schutz vor einer Corona-Infektion getragen werden.

Dies gilt für alle Maschinen, die in Deutschland starten oder landen, heißt es vom Bundesgtesundheitsministzerium. Der Mund-Nasen-Schutz dürfe nur zum Essen und Trinken abgenommen werden.

Die europäischen Behörden empfehlen ab heute nicht mehr generell ein verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn aber am Abflug- oder Zielort eine Pflicht besteht, soll dies weiter auch in Maschinen gelten.

In Deutschland gilt das aktuelle Infektionsschutzgesetz noch bis zum 23. September.

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