Der Diebstahl eines Medikamententrolleys kurz vor Beginn einer Kreuzfahrt stellt einen erheblichen Reisemangel dar und berechtigt zur Kündigung einer Pauschalreise.
Dies entschied das Amtsgericht München und verurteilte einen Reiseveranstalter zur Rückzahlung von 1.551,10 Euro an ein Ehepaar.
Es hatte für 1.678 Euro eine Kreuzfahrt ab Hamburg gebucht, deren Bestandteil ein Bustransfer vom Busbahnhof zum Kreuzfahrtschiff war. Während der Fahrt deponierten die Gäste einen Trolley mit regelmäßig einzunehmenden Medikamenten im Gepäckraum des Busses. Am Hafen angekommen war das Gepäckstück verschwunden.
Das Ehepaar trat die Reise deshalb nicht an und verlangte den Reisepreis zurück.
Die Richter sahen in den fehlenden Medikamenten einen erheblichen Reisemangel, da der Bustransfer inklusive Gepäcktransport Bestandteil der Pauschalreise gewesen sei.
Mit der Übergabe des Trolleys an das Buspersonal sind die Sorgfaltspflichten auf den Veranstalter übergegangen.
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